Schweizweite Erhebung der Geobasisdaten Abwasserreinigung und kommunale Entwässerungsplanung

Übersicht

Seit dem 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) in Kraft. Es hat zum Ziel, auf nationaler Ebene verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung, Modellierung und den Austausch, insbesondere von Geobasisdaten des Bundesrechts, festzulegen. Das BAFU führt, mit Unterstützung des VSA, im Jahr 2020 eine gesamtschweizerische Erhebung dieser Geobasisdaten durch. Die Daten werden nach den Erfordernissen des Gewässerschutzes ausgewertet und die Ergebnisse anschliessend Interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt (Art. 57 und 58 GSchG).

Welche Daten werden erhoben?

Erhoben werden die Daten nach den beiden Geodatenmodellen «ARA-DB» (ID 134.5) und «GEP» (ID 129.1). Die Erhebung 2020 wurde angestossen, damit 10 Jahre nach der letzten Erhebung (VSA und OKI, 2010.)  die Entwicklung der technischen Anlagen und des Gewässerschutzes dokumentiert und verfolgt werden kann. Die Datenlieferung der Kantone beruht auf einer freiwilligen Basis, die Daten stehen jedoch immer mehr fast flächendeckend zur Verfügung:

2005: ARA: 57%, GEP: 33%
2010: ARA: 81%, GEP: 63%
2020: ARA: ?, GEP: ?

Was ist neu?

Im Vergleich zur letzten Datenerhebung wurden die  die Datendefinitionen insbesondere im Bereich der GEP- und Energiedaten erweitert. Die Datensätze können neu in einem Interlis2-Format abgegeben werden.

Was wird aus den Daten gemacht?

Die von den Kantonen gelieferten Basisdaten werden plausibilisiert und zu einem einheitlichen Datensatz zusammengeführt. Dieser wird unter anderem nach folgenden Fragen ausgewertet:

  • Was kostet die Abwasserentsorgung in der Schweiz?
  • Welche technischen Infrastrukturen sind vorhanden und was haben diese für einen Wiederbeschaffungswert?
  • Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad der Gebühreneinnahmen?
  • In welchen Zustand sind die Abwasserleitungen?
  • Welche Reinigungsleistung erbringen die ARA in der Schweiz?
  • Welche Entwicklung kann seit dem Jahr 2010 festgestellt werden?
Aufteilung der Gesamtkosten pro angeschlossenen Einwohnerwert (VSA/OKI 2010)
Häufigkeitsverteilungender Wirkungsgrade von CSB, Ntot und Ptot (VSA/OKI 2010)

Zeitplan

Die gesamte Datenerhebung erstreckt sich über drei Jahre. Folgende Meilensteine wurde definiert:

2019

24. Oktober
Information Fachstellen und Amtsleiter

28. November
Information der Datenlieferanten

2020

8. Januar
Versand der Erhebungstools

11. März
Technische Schulungen in Bern

19. März
Technische Schulungen in Zürich

26. März
Technische Schulungen in Lausanne (Französisch)

Januar - Dezember
Datenaufbereitung und Abgabe durch die Kantone

2021

4. Quartal
Datenauswertung und Fertigstellung des Berichtes

2022

2. Quartal
VSA-Vernehmlassung und Publikation

Dokumente

Als Grundlagen für die Datenerhebung stehen zur Verfügung:

Unterlagen zu den Schulungen (Online-Version):

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Eine Gemeinde entwässert in verschiedene ARA: Wie müssen die Gemeindedaten erfasst werden?

Gemeindebezogene Daten im MGDM Modell Entwässerungsplanung 129.1 müssen immer einer ARA zugeordnet werden. Entwässert eine Gemeinde in verschiedene ARA, so müssen für diese Gemeinde mehere aufgeteilte Datensätze angelegt werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich, damit die Aggregation zu ARA Einzugsgebieten korrekt erfolgen kann.

Wer liefert die Daten?

Für die Aufbereitung und Zusammenstellung der Daten sind die Kantone zuständig. Im März 2020 finden drei regionale Schulungsveranstaltungen statt, wo die für die Datenlieferung verantwortlichen Personen informiert werden

In welchem Format können die Daten abgegeben werden?

Die Daten können entweder im Interlis2-Format oder Excel abgegeben werden. Für die Erfassung mittels Excel wird ein Tool zur Verfügung gestellt.

Wie werden im Ausland angeschlossene Gemeinden berücksichtigt?

Gemeinden ausserhalb der Schweiz, die an eine schweizerische ARA angeschlossen sind, unterstehen nicht dem GEO-IG. Die Datenlieferung für diese Gemeinden bezieht sich nur auf die angeschlossenen Einwohner.

Wie werden Gemeinden behandelt, welche fusioniert haben?

Für die Datenerhebung werden die Gemeinden mit Stand 1.1.2019 berücksichtigt. Für Gemeinden, welche seit der Erstellung der GEP fusioniert haben, deren GEP jedoch noch nicht nachgeführt wurde, müssen für die Datenlieferung zusammengeführt werden.

Welche ARA werden erhoben?

Erhoben werden ARA mit einer Ausbaugrösse ab 200 EW: Relevant ist die Ausbaugrösse (organische Belastung) der letzten Erweiterungsetappe.

Aus welchem Jahr müssen die Daten sein?

Grundsätzlich werden die Daten aus dem Jahr 2019 erhoben. Diese sind jedoch nicht alle verfügbar. Es werden deshalb auch Daten verarbeitet, welche aus früheren Jahren stammen. Wichtiger als die Aktualität der Daten ist die saubere Aufbereitung nach den vorgegeben Definitionen.

Müssen die MGDM Datensätze GEP und ARA vollständig sein?

Nein, es wird nicht möglich sein, die Daten flächendeckend und vollständig zu erheben. Der Aufwand für die Kantone wäre unverhältnismässig. Im Grundsatz sind eingegangene Daten, die fundiert und belastbar sind, wertvoller, als schlecht recherchierte Rohdaten.

Was umfasst die öffentliche Kanalisationslänge?

Gemäss VSA Definition, S. 31, umfasst die öffentliche Leitungslänge die "Gesamtlänge der öffentlichen Misch-, Schmutz- oder Regenabwasserkanalisation. Kriterium ist die öffentliche Finanzierung. Reinwasser, Bachwasser oder Sickerwasserleitungen, die unmittelbar in einen Vorfluter führen, sind demnach nicht Bestandteil der öffentlichen Leitungslänge nach MGDM.

Was umfassen FlTrennsystem und FlMischsystem?

Wir erfassen damit die Summe der Teileinzugsgebiete, für welche im GEP das Attribut Entwässerungssystem_Ist = Trennsystem resp. Entwässerungssystem_Ist =Mischsystem gesetzt ist. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob das Trennsystem durchgängig bis zur Kläranlage realisiert ist, oder ein Zusammenzug in ein Mischsystem erfolgt.

Wie müssen verschiedene biologische Verfahren beschrieben werden ?

Hat eine ARA verschiedene biologische Verfahren (Klasse 4.2.5 ReinigungBiologisch), müssen diese in dieser Klasse einzeln beschrieben werden. Im Excel-Tool kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Hier ist je Verfahren eine neue Zeile einzüfügen mit der gleichen ARA Nummer und die Klasse ReinigungBiologîsch ein zweites Mal auszufüllen.

Wie können nicht angeschlossene Einwohner abgeschätzt werden?

Da die effektiven Einwohner in einem ARA-Einzugsgebiet nicht immer verfügbar sind, sind die nicht angeschlossenen Einwohner schwierig zu bestimmen (Eang wird jährlich durch das BAFU erhoben). Sind die nicht angeschlossenen Einwohner auf kantonaler Stufe verfügbar (über die Differenz der kantonalen Einwohner und der Summer der Eang), so können die nicht angeschlossenen Einwohner der ARA-Einzugsgebiete proportional runter gerechnet werden.

Muss die ARA-Nummer bei Gemeindefusionen angepasst werden?

Die ARA-Nummer sollte auch bei Gemeindefusionen mit entsprechender neuer BfS Gemeindenummer nicht angepasst werden. Die ARA-Nummer ist ein eindeutiger Identifikator und ermöglicht, Daten über die gesamte Lebensdauer einer ARA klar zu ordnen.

Was ist mit der Gewässerart gemeint (Klasse 4.2.4 Einleitstelle)?

Die in dieser Klasse abgefragte Gewässerart bezieht sich auf die Klassierung in der Storm Richtlinie. Die möglichen Eingaben sind Kapitel 5 (Datenkataloge) aufgelistet.

Wie sollen die Regenüberläufe bezeichnet werden (Klasse 4.2.5 Regenüberlauf)?

Mit der eindeutigen Bezeichnung des Regenüberlaufs ist die im GEP aufgenommene Bezeichnung gemeint. Diese sollte innerhalb eines ARA-Einzuggebietes eindeutig sein.

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Dr. Stefan Binggeli (Projektleiter), INFRAconcept AG, Bern, Tf. 031 511 51 67

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